Stadt Raunheim

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Bauberatung

Wissenswertes über die Realisierung von Bauvorhaben

Die Stadt Raunheim verfügt als kreisangehörige Gemeinde über keine eigene Bauaufsicht. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung keine Baugenehmigungen erteilt sondern, dass diese Aufgabe durch die Kreisbauaufsicht in Gross-Gerau wahrgenommen wird.

Der Fachdienst Bauordnungswesen - Sachgebiet Bauaufsicht - bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau ist für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständig. Sie ist Genehmigungsbehörde und Ansprechpartner für Sie als Bauwilligen. Ziel ist es dort, Sie umfassend zu beraten und Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Bauwunsches behilflich zu sein.

Allerdings stehen Ihnen ebenfalls durch den Fachbereich III der Stadtverwaltung umfangreiche Beratungsleistungen in allen Belangen, die für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens von Bedeutung sind, zur Verfügung.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Genehmigung eines Bauvorhabens sind grundsätzlich das Baugesetzbuch (BauGB) und die Hessische Bauordnung (HBO).

Das BauGB wiederum enthält das Planungsrecht, welches regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich zulässig ist. Das Baugesetzbuch wird durch die Baunutzungsverordnung, die in Raunheim geltenden Bebauungspläne und planungsrechtlichen Satzungen konkretisiert.

In der HBO ist festgelegt, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss, welche bautechnischen Anforderungen (z. B. beim Brandschutz oder der Standsicherheit) zu stellen sind, wann für Bauvorhaben Nachbarn zu beteiligen sind und ob überhaupt eine Genehmigung benötigt wird.


Die wesentlichen Rechtsgrundlagen finden Sie unter den untenstehenden Links.
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Ansprechpartner

Inhalt wird im neuen Browserfenster dargestellt Karin Schwan
Fachdienst III.2
Stadtplanung und Hochbau
E-Mail: 
Telefon: 06142 / 402-235

Inhalt wird im neuen Browserfenster dargestellt Klaus Gomille
Fachdienstleitung III.2
Stadtplanung und Hochbau
E-Mail: 
Telefon: 06142 / 402-229





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