Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.raunheim.de veröffentlichte Webseite der Stadt Raunheim.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der ekom21 – KGRZ Hessen durchgeführten vereinfachten Überprüfung.
Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrierefreie Dokumente
Unsere Dokumente, insbesondere PDFs, sind noch nicht barrierefrei. In den Dokumenten können Probleme mit Farbkontrasten, bei der Zugänglichkeit für assistive Technologien sowie weitere Probleme auftreten.
Bilder und Grafiken
- Bildliche Bedienelemente besitzen teilweise keine Textalternative. Ihre Funktion wird von assistiver Technologie nicht (korrekt) erfasst.
- Einige Bilder der Webseite besitzen noch keinen Alternativtext. Das bedeutet, dass für assistive Technologien, z. B. Screenreader, die Bilder noch nicht zugänglich sind.
Tastatur- und Screenreader-Zugänglichkeit
- Teilweise entspricht die Lese- oder Bedienreihenfolge mit Tastatur von Seiten mit assistiven Technologien nicht der dargestellten Reihenfolge des Seiteninhalts. Dies kann zur Verwirrung bei der Verwendung von assistiver Technologie oder der Tastaturbedienung führen.
- Abhängig vom verwendeten Browser erhalten Bedienelemente keinen sichtbaren Fokus. Für Tastaturnutzende ist es daher nicht immer ersichtlich, wo sich der Tastaturfokus befindet.
Auszeichnung von Inhaltselementen
Auf einzelnen Seiten kann es leere Absätze geben. Dies stört ggf. den Lesefluss insbesondere für Screenreader-Nutzende.
Überschriften und Titel
- Seiten können teilweise nicht über ihren Titel identifiziert werden. Dies kann die Orientierung im Browser erschweren, vor allem wenn mehrere Reiter geöffnet sind.
- Eingebettete Inhalte von Drittanbietern besitzen teilweise keinen zugänglichen Namen. Nutzende von assistiven Technologien, z. B. Screenreadern, können den Zweck dieser Inhalte damit schwerer erfassen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.08.2026 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Stabsstelle Presse und Kommunikation
Presse@raunheim.de
06142-402213
Gerne können Sie uns Barrieren auch direkt über das „Barriere melden“-Formular mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de