Um das Bauwerk langfristig vor Witterungseinflüssen zu schützen, wurde das Mauerwerk außerdem von außen mit einem speziellen Imprägniermittel behandelt. Dadurch wird seine Widerstandsfähigkeit erhöht.
Salzausblühungen können zunächst weiterhin auftreten
In den kommenden Monaten können am Mauerwerk weiterhin sogenannte Salzausblühungen sichtbar sein. Salzausblühungen sind weiße, kristalline Ablagerungen auf Mauerwerks- oder Fassadenoberflächen, die durch noch vorhandene Restfeuchtigkeit im Mauerwerk und das Verdunsten von wasserlöslichen Salzen entstehen können. Sie werden regelmäßig entfernt. Mit zunehmender Austrocknung des Schornsteins ist jedoch davon auszugehen, dass die Salzausblühungen nach und nach zurückgehen.
Auch nach Abschluss der Sanierungsarbeiten muss der Zustand des Schornsteins regelmäßig kontrolliert und das Bauwerk instandgehalten werden. Grundlage dafür ist insbesondere die DIN EN 13084-9. Sie legt Anforderungen an das Lebensdauermanagement freistehender Schornsteine fest. Dazu gehören die Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierung und Dokumentation.
Halbjährliche Kontrolle und Wartung
Nach DIN EN 13084-9 sind Zustandskontrollen und Instandhaltungsarbeiten grundsätzlich alle sechs Monate vorgesehen. Zusätzliche Kontrollen sind nach außergewöhnlichen Ereignissen erforderlich, beispielsweise nach schweren Stürmen oder ungewöhnlich starker Vereisung.
Auch wenn ein Schornstein längere Zeit stillgelegt ist, müssen die notwendigen Kontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden.
Zusätzlich zu den regelmäßigen Kontrollen durch den Betreiber sieht die DIN EN 13084-9 eine allgemeine Inspektion durch einen Schornsteinsachverständigen vor. Diese Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen.
Mit den regelmäßigen Kontrollen und Wartungen wird der Zustand des Schornsteins auch künftig im Blick behalten und seine langfristige Erhaltung sichergestellt.


