Bauberatung

Bauberatung

Wissenswertes über die Realisierung von Bauvorhaben

Die Stadt Raunheim verfügt als kreisangehörige Gemeinde über keine eigene Bauaufsicht. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung keine Baugenehmigungen erteilt, sondern dass diese Aufgabe durch die Kreisbauaufsicht in Gross-Gerau wahrgenommen wird.

Der Fachdienst Bauordnungswesen - Sachgebiet Bauaufsicht - bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau ist für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständig. Sie ist Genehmigungsbehörde und Ansprechpartner für Sie als Bauwilligen. Ziel ist es dort, Sie umfassend zu beraten und Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Bauwunsches behilflich zu sein.

Allerdings stehen Ihnen ebenfalls durch den Fachbereich III der Stadtverwaltung umfangreiche Beratungsleistungen in allen Belangen, die für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens von Bedeutung sind, zur Verfügung. 

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Genehmigung eines Bauvorhabens sind grundsätzlich das Baugesetzbuch (BauGB) und die Hessische Bauordnung (HBO).

Das BauGB wiederum enthält das Planungsrecht, welches regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich zulässig ist. Das Baugesetzbuch wird durch die Baunutzungsverordnung, die in Raunheim geltenden Bebauungspläne und planungsrechtlichen Satzungen konkretisiert.

In der HBO ist festgelegt, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss, welche bautechnischen Anforderungen (z. B. beim Brandschutz oder der Standsicherheit) zu stellen sind, wann für Bauvorhaben Nachbarn zu beteiligen sind und ob überhaupt eine Genehmigung benötigt wird.

Bauvoranfrage

Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.

Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?
Bauordnungsamt beim Landkreis / der kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt

Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Vorbescheid kann formlos eingereicht werden und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten. Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage